Arbeitsmedizinische Vorsorge und die Grundsatzerklärung der Menschenrechte

Lärm am Arbeitsplatz (Abgasuntersuchungen), angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens (Bildschirmtätigkeit), Gefahrstoff-Vorsorge (Dieselmotoremissionen) – Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz umfasst viele unterschiedliche Aspekte. Alle davon sind wichtig für unsere Mitarbeitenden.

Deswegen informieren wir regelmäßig über unsere arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, die kostenfrei und innerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden. Alle Angebote sind hier zu finden. 

Das Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist gesetzlich festgehalten und ebenso ein Teil unserer Grundsatzerklärung zur Wahrung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt. Hier verpflichtet sich TÜV NORD unter anderem zum

  • Verbot von Kinderarbeit
  • Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit
  • Vereinigungsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen, Streikrecht
  • Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung

Die Grundsatzerklärung ist ein verpflichtender Baustein unseres Unternehmens und eine wichtige und klare Richtlinie für das Arbeiten und Miteinander im Betrieb, aber auch im Zusammenspiel mit Zuliefernden, Dienstleistenden und Kund:innen. Die Erklärung unterstreicht und sichert, dass wir gemäß unseren Werten Verantwortung, Integrität, Nachhaltigkeit und Vielfalt arbeiten. Die Förderung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist in der TÜV NORD GROUP nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern eine zentrale Grundvoraussetzung für den täglichen Betrieb.

Kontakt Grundsatzerklärung: Svenja Battermann, Tel.: 0160 8880337
Kontakt arbeitsmedizinische Vorsorge: Martin Schreiber, Tel.: 0160 8880248