„Eigentum verpflichtet“, heißt es – genau genommen müsste es lauten „Betrieb verpflichtet“. Sobald Unternehmen und Personen Gebäude bzw. Anlagen betreiben, müssen sie eine Reihe von Pflichten beachten. Dienstleistungen zu diesen Betreiberpflichten bieten wir gesammelt im Betreiberpflichtenmanagement an, das dem Bereich Business Competence zugeordnet ist.
Wichtige Gesetze und Verordnungen sind dabei unter anderem:
- das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchutzG)
- die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- die Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Durch die steigenden Anforderungen der letzten Jahre und die wachsenden Möglichkeiten für Cross-Selling mit anderen Business Units wurde es Zeit für einen neuen Intranetauftritt. Ab sofort können alle TÜV NORD-Mitarbeitenden sich übersichtlich zu Betreiberpflichten informieren. Zusätzlich wurden Verbindungen zu Themen wie Arbeitsmedizin (MEDITÜV) oder Schulungsangeboten (TÜV NORD Akademie) geschaffen.
Sie suchen einen Ansprechpartner? Die aktualisierte Übersicht beinhaltet interne wie externe Kontakte. So können Sie ganz leicht auf bewährte Auftragnehmer zurückgreifen, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten.
Kontakt: Michael Neuert, Tel.: 0160 8882632