Nachhaltiges Wirtschaften ist ein zentrales Thema unserer Zeit. Ausgehend von der EU wurden die gesetzlichen Anforderungen weiterentwickelt. Immer mehr Unternehmen müssen sich intensiver um das Thema Nachhaltigkeit kümmern und z.B. jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen.
Wen betrifft diese Verpflichtung konkret? Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen, sind ab 2026 verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen:
- Bilanzsumme über 25 Mio. EURO
- Nettoumsatzerlöse über 50 Mio. Euro
- Anzahl Mitarbeitende über 250
Eine ganze Reihe unserer größeren Autohaus- und Werkstattkunden fallen in diese Kategorien und werden sich mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzen dürfen. Dabei ist das Regelwerk komplex und umfangreich. Die TÜV NORD Umweltschutz kann an dieser Stelle unsere Kund:innen sehr gezielt unterstützen und hat sehr passgenau eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsberatung mit den Bausteinen
- Unterstützung bei der Erstellung von Nachhaltigkeits-Berichten
- Unterstützung bei der Entwicklung von Nachhaltigkeits-Strategien
- Berechnung von Co2 Fußabdrücken
- Unterstützung bei der Umsetzung des Lieferkettensorghalftspflichten-Gesetzes
entwickelt. Der Unterstützungsbedarf ist groß, die Unsicherheiten in unserer Branche ebenfalls. Mit dem jetzt vorbereiteten Experten-Webinar bieten wir unseren Autohaus- und Werkstattkunden die Möglichkeit, sich einfach, unkompliziert und kostenfrei mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen. Das Webinar findet am 11. April 2024 um 15 Uhr statt. Eine Anmeldung ist über folgende Website möglich. Eine persönliche Einladung wird im Laufe der Woche mit unserem nächsten Newsletter verschickt. Sie können Ihre Autohaus- und Werkstattkunden gerne auf das Thema ansprechen und auf das Webinar verweisen. Weitere Informationen zu dem Thema und dem Beratungsangebot von TÜV NORD Umweltschutz gibt es auch auf dieser Website .
Kontakt: Luisa Sorgenfrei, Tel.: 0521 786290