Schadengutachten: Honorarvereinbarung ersetzt Abtretungserklärung

Es hört sich etwas sperrig an, ist aber ein wichtiger Schritt für die Zukunft in unserem Schadengeschäft: Die Honorarvereinbarung ersetzt die Abtretungserklärung. Der Bundesgerichtshof hat zur Praxis der Schadenabwicklung im März 2024 ein wegweisendes Urteil gefällt, mit dem er die Position der Geschädigten klar gestärkt hat. 

Als Konsequenz daraus stellen wir unseren Beauftragungs- und Abrechnungsprozess im Bereich der Schadengutachten ab dem 01. April 2025 um – dies betrifft den Abschluss einer direkten Beauftragung mit uns, inklusive einer aktualisierten Honorarvereinbarung mit dem Geschädigten. Diese Form der Beauftragung vereinfacht und erleichtert die Abwicklung und Abrechnung unserer Schadengutachten erheblich und reduziert das Risiko unberechtigter Rechnungskürzungen durch die gegnerische Versicherung sehr deutlich.  

Diese Vorgehensweise hat sich in der Zwischenzeit weitgehend als Marktstandard etabliert und verändert auch die Art der Zusammenarbeit mit unseren Werkstattpartnern. Die Werkstätten, über die wir Schadenfälle abwickeln, werden persönlich und/oder per Schreiben über die geänderte Vorgehensweise informiert. Für Sachverständige und Gutachter:innen sind Informationsunterlagen vorbereitet und alle in dem Arbeitsgebiet tätigen Mitarbeitenden werden zu Informationsveranstaltungen eingeladen. 

Je besser wir die komplexen Sachverhalte den Werkstattpartnern vermitteln können, desto besser läuft die Prozessumstellung für alle Beteiligten. Deshalb: Nutzen Sie gern die Informationsunterlagen und Ihren Erfahrungsaustausch, um bei diesem Thema fit zu sein. Bei fachlichen und inhaltlichen Fragen unterstützen auch die Kolleginnen und Kollegen aus dem Fachbereich Schadengutachten und Fahrzeugbewertung.

Kontakt: Thorsten Schreiber, Tel.: 0160 8880109